Drohnen - Empfehlungen und rechtlicher Rahmen

Die Nutzung von Drohnen, insbesondere zur Erstellung von Fotografien, nimmt im Parc Chasseral wie auch anderswo zu. Um die Störung der Fauna und anderer Naturnutzer zu begrenzen, finden Sie hier einige nützliche Empfehlungen, die Sie kennen sollten, sowie den gesetzlichen Rahmen.

Die im Folgenden zusammengefassten Informationen sind ausführlich und vollständig in der nebenstehenden pdf verfügbar.

 

Gesetzlicher Rahmen

Eine Karte mit den bundesweiten Flugbeschränkungen oder Sperrgebieten ist unter diesem Link zu finden.

Vier Zonen betreffen den Parc Chasseral:

  1. Eidgenössischer Jagdbannbezirk Combe-Grède (Verbot also, den Kamm des Chasseral auf der Seite des Nordhangs zu überqueren)!
  2. Flugplatz Courtelary (Drohnen zwischen 0,5 und 30 kg sind in einer Entfernung von weniger als 5 km von den Start- und Landebahnen des Flugplatzes verboten)
  3. Flughafen La Chaux-de-Fonds (Drohnen zwischen 0,5 und 30 kg sind in einer Höhe von mehr als 150 m über dem Boden verboten. Der Perimeter umfasst einen Teil des Parks: Renan, Sonvilier, Chaux-d'Abel).
  4. Ile Saint-Pierre: Wasser- und Zugvogelreservat, Überfliegen verboten.

 

Empfehlungen :

Die folgenden Gebiete sollten gemieden werden:

  • Kammgebiete: Chasseral, Mont-Crosin, Mont-Soleil, Mont d'Amin, Vue-des-Alpes, Montoz, Montagne de Romont, Mont-Sujet.
  • Felsgebiete (hier leben empfindliche Arten wie der Uhu und der Wanderfalke): dalle de Saint-Imier, roches d'Orvin, falaises du Schilt, cluse de Rondchâtel, rochers du Paradis in La Heutte oder auch chenau du Droit de Cortébert.
  • Wälder und bewaldete Weiden im

 

Allgemein : 

  • Vermeiden Sie Drohnenflüge von Februar bis Juli (Nisten und Geburten)
  • Vermeiden Sie unbedingt das Fliegen, Starten oder Landen in der Nähe von Vögeln oder anderen Wildtieren.
  • Bevorzugung von großen Flachlandgebieten ohne Gehölze, Hecken und andere Strukturen (z. B. Plateau de Diesse)
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Eigentümer des Geländes (Gemeinde oder privater Eigentümer) sowie dem Landwirt auf.


Beachten Sie auch die Empfehlungen der Schweizerischen Vogelwarte.